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   SG Hannover, 29.11.2011 - S 44 KR 93/11   

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https://dejure.org/2011,85693
SG Hannover, 29.11.2011 - S 44 KR 93/11 (https://dejure.org/2011,85693)
SG Hannover, Entscheidung vom 29.11.2011 - S 44 KR 93/11 (https://dejure.org/2011,85693)
SG Hannover, Entscheidung vom 29. November 2011 - S 44 KR 93/11 (https://dejure.org/2011,85693)
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  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus SG Hannover, 29.11.2011 - S 44 KR 93/11
    Ein Gegenstand, der in erster Linie für den Gebrauch durch kranke oder behinderte Menschen konzipiert ist und folglich von diesem Personenkreis überwiegend in Anspruch genommen wird, wird erst dann zum Gegenstand des täglichen Lebens, wenn er auch von Nichtbehinderten in nennenswerter Zahl genutzt wird (Bundessozialgericht, Urteil vom 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R -).
  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme eines GPS-Systems für blinde und

    Auszug aus SG Hannover, 29.11.2011 - S 44 KR 93/11
    Kosten für eine Hardware-Ausrüstung (Mobiltelefon), die als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens von der Klägerin selbst zu finanzieren sind (BSG, Urteil vom 25.06.2009 - B 3 KR 4/08 R -), werden von ihr nicht geltend gemacht.
  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Ausstattung einer

    Auszug aus SG Hannover, 29.11.2011 - S 44 KR 93/11
    Zum Grundbedürfnis der Erschließung eines geistigen Freiraums gehört u. a. die Aufnahme von Information und die Kommunikation mit anderen Menschen (Bundessozialgericht, Urteil vom 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R -).
  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Auszug aus SG Hannover, 29.11.2011 - S 44 KR 93/11
    Es genügt, dass ein Informationsbedarf im Rahmen einer normalen Lebensführung auftritt (Bundessozialgericht, Urteil vom 23.08.1995 - 3 RK 7/95); der Informationsbedarf und die Informationsmöglichkeiten in einer modernen Gesellschaft, die ständig und in steigendem Maße zunehmen, sind zu berücksichtigen (Bundessozialgericht, Urteil vom 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R -).
  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus SG Hannover, 29.11.2011 - S 44 KR 93/11
    Zu diesen allgemeinen Grundbedürfnissen zählen zum einen die körperlichen Grundfunktonen (Gehen, Stehen, Treppensteigen, Sitzen, Liegen, Greifen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung) und zum anderen die elementare Körperpflege, das selbständige Wohnen sowie die dazu erforderliche Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (Bundessozialgericht, Urteil vom 07.03.1990 - 3 RK 15/89 - Urteil vom 08.06.1994 - 3/1 RK 13/93 - Urteil vom 25.01.1995 - 3/1 RK 63/93 - Urteil vom 12.08.2009 - B 2 KR 8/08 R -).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R

    Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile

    Auszug aus SG Hannover, 29.11.2011 - S 44 KR 93/11
    Es genügt, dass ein Informationsbedarf im Rahmen einer normalen Lebensführung auftritt (Bundessozialgericht, Urteil vom 23.08.1995 - 3 RK 7/95); der Informationsbedarf und die Informationsmöglichkeiten in einer modernen Gesellschaft, die ständig und in steigendem Maße zunehmen, sind zu berücksichtigen (Bundessozialgericht, Urteil vom 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R -).
  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Schreibtelefon - Gehörlosigkeit -

    Auszug aus SG Hannover, 29.11.2011 - S 44 KR 93/11
    Als allgemeiner Gegenstand des täglichen Lebens wird ein Gegenstand bezeichnet, der üblicherweise von einer großen Zahl von Personen regelmäßig benutzt wird (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 03.11.1993 - 1 RK 42/92 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 5 m. w. N.).
  • BSG, 07.03.1990 - 3 RK 15/89

    Einmalwindeln als Hilfsmittel in der Krankenversicherung

    Auszug aus SG Hannover, 29.11.2011 - S 44 KR 93/11
    Zu diesen allgemeinen Grundbedürfnissen zählen zum einen die körperlichen Grundfunktonen (Gehen, Stehen, Treppensteigen, Sitzen, Liegen, Greifen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung) und zum anderen die elementare Körperpflege, das selbständige Wohnen sowie die dazu erforderliche Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (Bundessozialgericht, Urteil vom 07.03.1990 - 3 RK 15/89 - Urteil vom 08.06.1994 - 3/1 RK 13/93 - Urteil vom 25.01.1995 - 3/1 RK 63/93 - Urteil vom 12.08.2009 - B 2 KR 8/08 R -).
  • BSG, 25.01.1995 - 1 RK 63/93

    Hilfsmitteleigenschaft eines Krankenbettes

    Auszug aus SG Hannover, 29.11.2011 - S 44 KR 93/11
    Zu diesen allgemeinen Grundbedürfnissen zählen zum einen die körperlichen Grundfunktonen (Gehen, Stehen, Treppensteigen, Sitzen, Liegen, Greifen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung) und zum anderen die elementare Körperpflege, das selbständige Wohnen sowie die dazu erforderliche Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (Bundessozialgericht, Urteil vom 07.03.1990 - 3 RK 15/89 - Urteil vom 08.06.1994 - 3/1 RK 13/93 - Urteil vom 25.01.1995 - 3/1 RK 63/93 - Urteil vom 12.08.2009 - B 2 KR 8/08 R -).
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